Inventurarten
Nach dem Ende eines Geschäftsjahres muss laut Gesetz immer eine Inventur durchgeführt werden. Wird ein Geschäft neu gegründet, verkauft oder übernommen ist auch eine Inventur gesetzlich vorgeschrieben. Erstellen Unternehmen eine Einnahmeüberschussrechnung, sind diese von der Regelung ausgenommen. Diese Firmen können eine freiwillige Inventur durchführen.
Inventur – Was wird dabei gemacht?
Alle physischen Vermögensgegenstände werden dabei körperlich erfasst. Alles wird gezählt, gewogen und gemessen. Nur wenn dies nicht möglich ist, dürfen sie geschätzt werden.
Bei der Inventur werden nicht physische Vermögensgegenstände, wie z. B. Bankguthaben, saldiert und danach übernommen.
Inventur bei Anlagevermögen
In einem Anlageverzeichnis wird das Anlagevermögen verzeichnet. Hierbei sind folgende Angaben zu machen:
- Name
- Datum
- Kosten
- Bilanzwert
Die Inventurarten
Die Inventur kann man in unterschiedlichen Varianten durchführen. Jede hat seine Vor- und Nachteile:
- Stichtagsinventur und zeitnahe Stichtagsinventur
Die Inventur wird am Inventurstichtag vorgenommen. Dafür wird der Betrieb oft geschlossen. Es erfolgt eine Überprüfung der Vermögensgegenstände. Nicht unbedingt erforderlich ist die Durchführung der Inventur an einem Tag. In großen Unternehmen mit vielen Vermögensgegenständen ist dies naturgemäß auch zeitlich nicht möglich. Durch diese Inventurmaßnahmen können Unternehmen meist nicht am Tagesgeschäft teilnehmen. Umsatzeinbußen sind eine Folge davon. Aus diesem Grund ist es laut Gesetzgeber möglich, die Inventur 10 Tage vor und 10 Tage nach dem Stichtag durchzuführen. Anhand von Belegen werden Bestandsveränderungen während dieser Zeit berücksichtigt und auf den Bilanzstichtag zurück- oder vorgerechnet.
- Verlegte Inventur
Bei dieser Variante der Inventur muss diese innerhalb von 3 Monaten vor und 2 Monaten nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden. Auf den Stichtag werden wertmäßige Bestandsveränderungen vor oder zurück gerechnet.
Die Betriebe haben somit zur Durchführung der Inventur 5 Monate Zeit, was durchaus ein Vorteil sein kann. Bestandsveränderungen müssen genau erfasst werden, da diese vor- bzw. zurückgerechnet werden müssen.
- Permanente Inventur
Durch ausgeklügelte Warenwirtschaftssysteme werden Warenbestände in der heutigen Zeit genau erfasst. Zu- und Abgänge werden genauesten festgehalten.
Eine von einem Unternehmen durchgeführte permanente Inventur kann unter bestimmten Bedingungen vollkommen ausreichen. Alle Zu- und Abgänge müssen dabei belegmäßig erfasst werden. Der Tag, die Menge und die Bezeichnung müssen dabei auf dem Beleg eingetragen werden.
Damit eventuelle Abweichungen festgestellt werden können, ist es notwendig die Bestände einmal im Jahr körperlich zu überprüfen. Um die Durchführung der körperlichen Inventur überprüfen zu können, ist es nötig darüber Aufzeichnungen durchzuführen.
Zeitweise über das Jahr verteilt kann die körperliche Überprüfung der Vermögensgegenstände stattfinden.
Zählen leicht gemacht
In Unternehmen mit umfangreichem Inventar sind Etiketten, auf denen Texte und Nummern stehen, zur Markierung von gezählten bzw. zu zählenden Inventarteilen notwendig. Dies sind meist die Inventaretiketten Barcode. Mit einem geringen Zeitaufwand lässt sich dadurch eine Bestandsaufnahme durchführen. Vor allem im Lager kommen Inventaretiketten Barcode zum Einsatz. Inventurkarten als Kollianhänger sind dabei gut geeignet. Alle wichtigen Inventurdaten können darauf vermerkt werden. Dank eines eingezogenen Drahtes können diese Anhänger direkt an den Inventarteilen befestigt werden.